Bekanntmachungen

B e k a n n t m a c h u n g

 

Vollzug der Baugesetze;
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zur 
Außenbereichssatzung des Marktes Isen für den Ortsteil Westach

Der Marktgemeinderat hat mit Datum vom 14.04.2026 die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Westach beschlossen.

 

Der Entwurf der Außenbereichssatzung des Marktes Isen für den Ortsteil Westach wird in der Zeit vom

 

15. Juni bis 17. Juli 2026

 

gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 Baugesetzbuch -BauGB- i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf der Internetseite des Marktes Isen www.isen.de unter der Rubrik Bauen & Projekte, Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht.

Zusätzlich besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, die veröffentlichen Unterlagen in Papierform im Rathaus (Bauamt) des Marktes Isen, Münchner Straße 12, 84424 Isen, einzusehen.


Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich werden auf dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, ersichtlich.
Die Außenbereichssatzung soll Vorhaben ermöglichen, welche Wohn-zwecken sowie kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
 

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Digitalisierung des Flächennutzungsplans

Der Marktgemeinderat hat mit Datum vom 20.02.2024 die Aufstellung der Digitalisierung des Flächennutzungsplans des Marktes Isen beschlossen. Der Flächennutzungsplan betrifft das gesamte Gebiet des Marktes Isen.

 

 

Der Entwurf der Digitalisierung des Flächennutzungsplans ist einschließlich Begründung (jeweils in der Fassung vom 20.02.2024)in der Zeit vom 14. Oktober bis 15. November 2024

 

auf der Internetseite des Marktes Isen www.isen.de unter der Rubrik Bauen & Projekte, Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht.

 

Zusätzlich besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, die veröffentlichen Unterlagen in Papierform im Rathaus (Bauamt) des Marktes Isen, Münchner Straße 12, 84424 Isen, einzusehen.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes –UmwRG- sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 

Im Bayern Atlas, einem Portal des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, können Sie die bestehenden Bebauungs- und Flächennutzungspläne des Marktes Isen einsehen.

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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Formblatt datenschutzrechtliche Informationspflichten