Wichtige Daten im Überblick:
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Lageplan Grundstück Liste Einzelparzellen Plan Mehrfamilienhäuser Plan Reihenhäuser Hinweise Reihenhaus VergabeBeschreibung der Immobilie:
Der Markt Isen verkauft Wohnbaugrundstücke „Parzelle 5“ in der Hermann-Eigner-Straße in Isen im Neubaugebiet „Südliche Haager Straße“
Lage: Hermann-Eigner-Straße, 84424 Isen
Flurnummer 802/14 der Gemarkung Isen
Größe: Gesamtgrundstück: 3.444 m²
Das Gesamtgrundstück ist bebaubar mit 3 Mehrfamilienhäusern oder 3 Reihenhausblöcken mit je 4 Reihenhäusern.
Der Verkauf erfolgt entweder für das Gesamtgrundstück oder für Teilgrundstücke gemäß der beigefügten „Liste Einzelparzellen“. Die Nummerierungen sind aus den Dateien „Plan Mehrfamilienhäuser“ und „Plan Reihenhäuser“ ersichtlich.
Baurecht: Bebauungsplangebiet „Südliche Haager Straße“
Kaufpreis: Gesamtgrundstück: 2.620.000 €
Vergabereihenfolge
Vorrangig berücksichtigt werden fristgerecht eingegangene Angebote für das gesamte Grundstück FlNr. 802/14 der Gemarkung Isen.
Liegen mehrere berücksichtigungsfähige Angebote für das Gesamtgrundstück vor, entscheidet das Los.
Soweit kein Verkauf des Gesamtgrundstücks erfolgt, werden die einzelnen Grundstücke bzw. Grundstücksbereiche gemäß Lageplan vergeben. Hierbei geht wiederum die Vergabe eines 4er-Blocks im Gesamten vor der Veräußerung einzelner Teilgrundstücke vor.
Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Angeboten für dieselbe Parzelle entscheidet das Los.
Grundstücke für Reihenhäuser werden grundsätzlich nur veräußert, wenn für den jeweiligen vollständigen Reihenhausblock mit vier Einheiten verbindliche Kaufangebote vorliegen.
Der Markt Isen behält sich vor, bei nicht vollständiger Vergabe von einer Einzelvergabe der Parzellen abzusehen.
Vorhandene, im Rathaus Isen einsehbare Unterlagen:
Bebauungsplan „Südliche Haager Straße“
Verkehrswertgutachten vom 25.08.2026
Bodengutachten vom 10.01.2022
Bauvorbescheid vom 07.05.2026
Hervorzuheben sind insbesondere:
die ruhige, landschaftlich ansprechende Lage,
die fußläufige Nähe zum Ortszentrum,
Glasfaserversorgung im Baugebiet (Deutsche Glasfaser)
Nahwärmeversorgung im Baugebiet (Isener RegioNahWärme GmbH).
Zu beachten sind insbesondere:
die in dem beigefügten Formblatt „Reihenhaus Vergabe“ genannten Hinweise;
wenn das Gesamtgrundstück nicht im Ganzen verkauft wird: eine Grundlagenurkunde wird Teil des Kaufvertrages, in der die für die Gemeinschaftsfläche maßgeblichen Regelungen enthalten sind (z.B. Dienstbarkeiten, Rechte und Pflichten der Beteiligten, einzuhaltende Höhe der Zufahrtsstraße).
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Straßenerschließung und des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind insbesondere die Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung. Diese werden nach den jeweils geltenden Satzungen des Marktes Isen und nach Maßgabe der tatsächlichen Bebauung erhoben.
Kosten für die Wärmeversorgung, Telekommunikation/Glasfaser sowie sonstige gebäudebezogene Anschluss- und Baukosten tragen die Käufer. Die hierfür erforderlichen Abstimmungen sind von den Käufern unmittelbar mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu treffen. Der Markt Isen ist weder Vertragspartner noch für die Abwicklung der jeweiligen Anschlüsse zuständig.
Sämtliche Kaufnebenkosten tragen die Käufer.
Das Bodengutachten wird zur Information zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Käufer haben die Eignung des Grundstücks für ihr konkretes Bauvorhaben, einschließlich etwaiger Gründungs-, Bodenverbesserungs- oder sonstiger bautechnischer Maßnahmen, eigenverantwortlich zu prüfen.
Kaufinteressenten werden gebeten, ihr Angebot bis spätestens 13.11.2026, 10:00 Uhr, beim Markt Isen, Münchner Str. 12, 84424 Isen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Grundstückskauf Parzelle 5“ einzureichen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Markt Isen. Unvollständige oder nach Ablauf der Frist eingegangene Angebote können im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.
Dem Angebot ist eine Finanzierungsbestätigung der Bank beizufügen.
Ein Rechtsanspruch auf Veräußerung eines Grundstücks besteht nicht. Die Ausschreibung stellt zudem kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages dar. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Marktgemeinderates bzw. der zuständigen kommunalen Gremien sowie des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages.
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Frau Pettinger, Tel. 08083/ 5301-14 oder pettinger@isen.de.


