Der Entwurf des Bebauungsplans „südliche Manhartstraße“ liegt einschließlich Begründung mit Umweltbericht in seiner Fassung vom 21.09.2021 und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
24. Februar bis 25. März 2022
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB- beim Markt Isen, Bauamt, Münchner Straße 12, 84424 Isen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Bebauungsplan betrifft folgendes Gebiet:
- südöstlicher Ortrand von Isen, zwischen der Manhartstraße und dem Altweger Graben
(siehe Lageplan der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist)
Während der Auslegungszeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Stellungnahme (schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift).
Folgende umweltbezogene Informationen werden mit ausgelegt:
- Stellungnahme des Landesfischereiverbands zu den Schinderbachzuflüssen, der Niederschlagswasserbewirtschaftung und der Einleitung von Straßenoberflächenwasser
- Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, ohne Einwände
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Eingriffsregelung und Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs
- Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zum eingehaltenen Abstand zur Kreisstraße, keine Schallschutzmaßnahmen
- Stellungnahme des Sachgebiets Bodenschutz im Landratsamt Erding, keine bekannten Altlastenverdachtsflächen
- Stellungnahme des Sachgebiets Wasserrecht im Landratsamt Erding,
Keine Bedenken und Anregungen
- Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, zur derzeitigen Grünlandnutzung, zu Immissionen aus der Landwirtschaft sowie zum Abstand der Eingrünung
- Stellungnahme des Bauernverbandes, zu Immissionen aus der Landwirtschaft, zur Nachverdichtung und zum Abstand der Eingrünung
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München, zur Lage im wassersensiblen Bereich und zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser
- Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising zu den von der Kreisstraße ausgehenden Emissionen
In der Begründung des Bebauungsplanes mit Umweltbericht sind neben den Vorgaben des Umweltschutzes aus Fachgesetzen, übergeordneten Planungen und Fachplanungen, Informationen insbesondere zu Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten, Altlasten, Angaben zu Lage Struktur und Erschließung, Nutzung, Durchgrünung, Abgrabungen und Aufschüttungen, Verkehr und Erschließung, Wasser, Grünordnung, Maßnahmen zur Klimaanpassung und Landwirtschaft enthalten. Außerdem sind Informationen zu nachfolgend genannten umweltbezogenen Punkten vorhanden:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Relief / Boden | Bodenhaushalt, derzeitige Nutzung, Versiegelung und deren Auswirkungen |
Klima, Luft und Wasser | Grundwasser, Bepflanzung, Begrünung, Kaltluftproduktion, Maßnahmen zur Minderung des Versiegelungsgrads, vorhandene Gräben |
Naturhaushalt
Arten u. Lebensräume |
Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Vermeidungsmaßnahmen |
Erholung und Landschaftsbild | Landschaftsschutzgebiet, Wegeverbindungen, einfügen durch grünordnerische Maßnahmen |
Mensch, Kultur- und Sachgüter | Denkmalschutz, Vorbelastung durch Landwirtschaft |
- Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der Auswirkungen
- Gewinnung regenerativer Energien
- Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs
- Prognose der Auswirkungen auf die Schutzgüter
- Monitoring
- Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Plangebiet
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über die Internetseite des Marktes Isen www.isen.de unter der Rubrik Aktuelles, Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.