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Bekanntmachungen

B e k a n n t m a c h u n g

 

Vollzug der Baugesetze;
Bekanntmachung der Außenbereichssatzung des Marktes Isen für den Ortsteil Westach

Der Marktgemeinderat hat die Außenbereichssatzung des Marktes Isen für den Bereich Westach in der Fassung vom 22.09.2026, in seiner Sitzung am 13.10.2026 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Außenbereichssatzung des Marktes Isen für den Ortsteil Westach mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der 

Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB

hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die 

Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Jedermann kann die Satzung im Rathaus des Marktes Isen, Münchner Straße 12, 84424 Isen, Zimmer Nr. 1.06, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
 

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Digitalisierung des Flächennutzungsplans

Der Marktgemeinderat hat mit Datum vom 20.02.2024 die Aufstellung der Digitalisierung des Flächennutzungsplans des Marktes Isen beschlossen. Der Flächennutzungsplan betrifft das gesamte Gebiet des Marktes Isen.

 

 

Der Entwurf der Digitalisierung des Flächennutzungsplans ist einschließlich Begründung (jeweils in der Fassung vom 20.02.2024)in der Zeit vom 14. Oktober bis 15. November 2024

 

auf der Internetseite des Marktes Isen www.isen.de unter der Rubrik Bauen & Projekte, Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht.

 

Zusätzlich besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, die veröffentlichen Unterlagen in Papierform im Rathaus (Bauamt) des Marktes Isen, Münchner Straße 12, 84424 Isen, einzusehen.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes –UmwRG- sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 

Im Bayern Atlas, einem Portal des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, können Sie die bestehenden Bebauungs- und Flächennutzungspläne des Marktes Isen einsehen.

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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Formblatt datenschutzrechtliche Informationspflichten