Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Isen-Nord“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Isen-Nord“ beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gemäß Beschluss des Marktgemeinderats vom 17.11.2020 im beschleunigten Verfahren erfolgen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch -BauGB- wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht durchgeführt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Isen-Nord“ liegt
bis 30.12.2020
gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beim Markt Isen, Bauamt, Münchner Straße 12, 84424 Isen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Bebauungsplanänderung betrifft den nordöstlichen Ortsrand von Isen, östlich der Lengdorfer Straße (siehe Lageplan der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist) und berücksichtigt im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden insbesondere Erleichterungen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen, beim Maß der baulichen Nutzung und der Zulässigkeit von Doppelhäusern.
Während der Auslegungszeit besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie deren wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich dazu zu äußern (schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift).