Markt Isen erlässt Leitlinie zum „Bauturbo“
Meldung aus IsenDer Marktgemeinderat des Marktes Isen hat eine Leitlinie für die Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ nach § 36a Baugesetzbuch beschlossen. Damit schafft die Gemeinde die Grundlage, um unter bestimmten Voraussetzungen schneller zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen. Die Leitlinie ist auf der Homepage des Marktes Isen unter https://www.markt-isen.de/rechtsgrundlagen/ unter dem Punkt „Richtlinien“ zu finden.
Interessant ist der Bauturbo vor allem für Grundstückseigentümer in Gebieten mit älteren Bebauungsplänen. Wer beispielsweise ein bestehendes Gebäude erweitern, ein weiteres Wohnhaus errichten oder zusätzlichen Wohnraum schaffen möchte, sollte prüfen lassen, ob das Vorhaben über den Bauturbo möglich ist.
Der Vorteil: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Marktgemeinderat zustimmt, kann das Bauvorhaben unter Umständen umgesetzt werden, ohne dass zuvor der Bebauungsplan geändert werden muss. Das spart Zeit und Geld und kann den Weg zum Bauvorhaben erleichtern.
Wer Interesse hat oder sich informieren möchte, kann einen Beratungstermin mit dem Bauamt des Marktes Isen vereinbaren. Dort wird in einem persönlichen Gespräch geklärt, ob der Bauturbo für das geplante Vorhaben in Frage kommt und welche Unterlagen benötigt werden.


