B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug der Baugesetze;
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans „Pemmering Nordwest“
Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung mit Umweltbericht in seiner Fassung vom 25.02.2025, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind
in der Zeit vom 11.12.2025 bis 23.01.2026
auf der Internetseite des Marktes Isen www.isen.de unter der Rubrik Bauen & Projekte, Bauleitplanung und über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht.
Zusätzlich besteht während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, die veröffentlichen Unterlagen in Papierform im Rathaus (Bauamt) des Marktes Isen, Münchner Straße 12, 84424 Isen, einzusehen.
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft folgendes Gebiet:
- nordwestlicher Ortsrand von Pemmering (siehe Lageplan der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. E-Mail an bauamt@isen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen | |
| Mensch | Darstellung auf Grundlage der vorhandenen Nutzung, der schalltechnischen Untersuchung zum Verkehr sowie der Verkehrsuntersuchung zur Auswirkung auf das umliegende Straßennetz mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Vorbelastungen durch Verkehr und Landwirtschaft |
| Arten und Lebensräume |
Darstellung auf Grundlage einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Anlage 2 zum Bebauungsplan) inklusive Gebietsbegehungen sowie des FIS Natur online mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Naturnähe
– Artenvielfalt – Vorkommen geschützter Arten |
| Boden | Darstellung auf Grundlage der Informationen im BayernAtlas (Übersichtsbodenkarte Bayern) und des Geotechnischen Gutachtens (Anlage 1 zum Bebauungsplan) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Bodenart
– Bodentyp – Bodenaufbau – geogen vorhandene Stoffe
|
| Fläche | Darstellung auf Grundlage des kommunalen Flächenmonitorings (in der Begründung und vor allem in der parallel aufgestellten 31. FNP-Änderung) | – Flächensparen
– Bodenschutz |
| Wasser | Darstellung auf Grundlage des BayernAtlas, des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU und des Geotechnischen Gutachtens (Anlage 1 zum Bebauungsplan) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Schicht- und Grundwasser
– Loipfinger Graben – Trinkwasserschutzgebiet – Starkregen – Versickerung |
| Luft / Klima | Darstellung auf Grundlage eines integrierten Klimaschutzkonzeptes (gemeinsam beauftragt von verschiedenen Gemeinden) und des Loipfinger Baches mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Frischluft
– Klimaschutz |
| Landschaft / Landschaftsbild |
Darstellung auf Grundlage von Luftbildern mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Eigenart
– Erholungspotential |
| Kultur- und Sachgüter |
Darstellung auf Grundlage des BayernAtlas und dem Geotechnischen Gutachten (Anlage 1 zum Bebauungsplan) mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben in Begründung mit Umweltbericht |
– Baudenkmäler
– Bodendenkmäler
|
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamtes München
- Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Stellungnahme Deutscher Wetterdienst
- Landratsamt Erding -Bodenschutz-
- Stellungnahme Regierung von Oberbayern
- Stellungnahme Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
- Stellungnahme Landratsamt Erding -Untere Naturschutzbehörde-
- Stellungnahme Landratsamt Erding -Untere Immissionsschutzbehörde-
- Stellungnahme Bayerischer Bauernverband
- Energienetze Bayern
- zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung von Privatpersonen
Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes –UmwRG- sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.







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