Die Marktverwaltung hatte sich im Zuge der Nebenkostenerhebung für die kommunalen Liegenschaften beschlossen, auch die Kostenerhebung bei Veranstaltungen im öffentlichen Bereich oder in kommunalen Liegenschaften zu prüfen und soweit möglich zu vereinheitlichen. Auf seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 hatte der Gemeinderat das Thema auf der Tagesordnung.
Bislang gab es bei den Gebühren zwar Regelungen, aber im Großen und Ganzen wurde die Rechnung für den Einzelfall aufgemacht. Strom und Wasser wurde je nach Veranstaltung nach Zähler oder auch pauschal abgerechnet. In den Liegenschaften wurde Strom und Wasser sowie generell die Nutzung des jeweiligen Gebäudes bei Veranstaltungen allerdings bislang ebenso wenig abgerechnet wie Bauhofleistungen und Sicherheitsmaßnahmen. Der Markt Isen stellte zu verschiedenen Gelegenheiten teilweise Stände oder die Hütte auch ohne Gebühr, manchmal auch mit Lieferung und Aufbau durch den Bauhof, ohne Abrechnung zur Verfügung.
Die Verwaltung hatte nun unter anderem angeregt, ab dem 1. Januar 2026 die Gebühren zu vereinheitlichen. Dem Gremium wurde ein Kostenkatalog vorgelegt, der von den Räten geprüft und diskutiert wurde.
Anschließend beschlossen, dass ab 1. Januar 2026 für Veranstaltungen im öffentlichen Bereich zusätzlich zu eventuell gesetzlich vorgegebenen Kosten für beispielsweise den Alkoholausschank folgende Gebühren festgesetzt werden:
1.)
a) 5 Euro pro laufendem Meter Standgebühr pro Stand bei gemeindeeigenen Veranstaltungen
b) 15 Euro pro Tisch inklusive Strom beim Regionalmarkt im Rathaus
c) 20 Euro pro Tag Strom und/oder Starkstrom und/oder Wasser („Strom und Wasser“) pro Stand bei gemeindeeigenen Veranstaltungen
d) 100 Euro (außerhalb der Märkte) für die vom Markt Isen ausgeliehene Hütte (Eigenabholung und Eigenaufbau) für drei Tage, plus 10 Euro für jeden weiteren Tag. Die Hütte wird nur an Vereine und vergleichbare Institutionen vergeben. Zu den Märkten erfolgt der Verleih an ortsansässige Vereine kostenfrei
e) 10 Euro pro Tag vom Veranstalter für Mitnutzung eines kommunalen Gebäudes
f) 70 Euro pauschal pro Tag vom Veranstalter für Veranstaltungen in kommunalen Gebäuden (inklusive Strom und Wasser, Nutzung Liegenschaft und Gestattungsgebühr für Alkoholausschank für den Veranstalter)
g) 400 Euro gesamt pauschal für den Mittelaltermarkt (inklusive Strom außen und innen, Wasser, Nutzung Freizeitheim und Gestattung für den Veranstalter)
h) 250 Euro gesamt pauschal für die Marktnacht (inklusive Strom, Wasser und Gestattung für den Veranstalter; für den Veranstalter Voraussetzung ist hier, dass wie bisher ein großer Teil des Stroms von Dritten bezogen wird; bei Veränderung müsste die Pauschale überrechnet werden). Toilettenwägen sind hier nicht mit umfasst.
Die Pauschalen nach Nr. f, g und h sind alle 5 Jahre von der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof dahingehend zu überprüfen, ob eine Anpassung erforderlich ist.
2. Ortsansässige Vereine, die bei der jeweiligen Veranstaltung keine Gewinnerzielungsabsicht haben, und der Flohmarkt werden von der Gebührenzahlung nach Nr. 1 befreit, mit Ausnahme der Gestattungsgebühr für Alkoholausschank.
3. Generell von der Gebührenzahlung nach Nr. 1 befreit (mit Ausnahme der Gestattungsgebühr für Alkoholausschank) werden zudem analog zum Beschluss vom 25.03.2025 (Nebenkostenbeteiligung Liegenschaften) Hilfsorganisationen und Feuerwehren sowie der OVV Isen und die Flüchtlingshilfe Isen.
Die Abstimmung wurde mit 16 : 1 Stimmen gefasst.





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