Uns wurde mitgeteilt, dass bei der Landeswahlleitung tatsächlich Beschwerden gegen die Zulassung/Zurückweisung von Landeslisten eingegangen sind, über die nun der Bundeswahlausschusses spätestens am 30.01.2025 zu entscheiden hat. Erst im Anschluss daran kann der Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben werden. Die Gemeinden erhalten diese voraussichtlich Ende der kommenden Woche, so dass die Wahlunterlagen wohl ab 10.02.2025 versandt werden können.





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