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Durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern wird die bisher in der Bayerischen Bauordnung geregelte Stellplatzflicht zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Das heißt ganz vereinfacht: Vom Staat gibt es keine Vorgabe mehr an Bauherren, wie viele Stellplätze sie beim Neubau von Wohnungen einrichten müssen. Darum kümmern sich nun die Kommunen selbst. Eine Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen gilt künftig also nur noch, wenn der Markt Isen dies durch Satzung angeordnet hat.

Im Übrigen treten bestehende Stellplatzsatzungen, welche die in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern festgelegten Höchstzahlen überschreiten, zum 1.Oktober 2025 außer Kraft.

Daher musste die Stellplatzsatzung des Marktes Isen überarbeitet und an die künftige Rechtslage angepasst, beziehungsweise neu erlassen werden. In Abstimmung mit mehreren Nachbargemeinden wurde von der Verwaltung auf Grundlage eines Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages eine neue Stellplatzsatzung ausgearbeitet.
Die Räte berieten in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2025 über die neue Satzung und beschlossen sie mit 16 : 0 Stimmen. Im Wortlaut ist sie demnächst auf der Homepage des Marktes Isen downloadbar. Die neue Satzung tritt am 30. September 2025 in Kraft. Damit tritt die Stellplatz- und Garagensatzung vom 18. Februar 1998 außer Kraft.“

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