Die Katholische Landjugendbewegung Pemmering (KLJB) möchte am 23. August 2025 in Pemmering auf dem Kirchenplatz und der Pfarrwiese ein Sommerfest feiern. Da Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß Gaststättengesetz (GastG) eingeholt werden. Dieser Antrag wird von der KLJB Pemmering rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltung des Marktes Isen gestellt. Um eine Gestattung unter erleichterten Voraussetzungen erteilen zu können, muss die Tätigkeit gewerbsmäßig sein, und es muss ein besonderer Anlass vorliegen. Dass die Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Isener Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 29. Juli 2025 einstimmig (20 : 0) festgestellt.





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