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BE Isental plant zwei Windräder im Sollacher Forst

In seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 hatte der Isener Marktgemeinderat die Windenergie auf der Tagesordnung. Es ging um die Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung des Regionalplans München. Der Änderungsentwurf liegt von 07.01.2026 bis 08.02.2026 aus. In diesem Zeitraum haben auch die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung. Die Unterlagen können auf der Home-page des RPV München unter https://www.region-muenchen.com/verfahren eingesehen werden.

Im März 2025 hat der Marktgemeinderat zuletzt über die Beteiligung an diesem Verfahren beraten, die entsprechende Stellungnahme des Marktes Isen ging am 26. März 2025 zur Post. Damals wurde die Aufnahme des Vorranggebietes WE21g begrüßt. Das Vorranggebiet WE21a wurde kritisch gesehen, da in diesem Gebiet das Baudenkmal Müllerbrünnl-Kapelle liegt. Daher erscheint den Gemeinderäten der Bereich in der Umgebung der Kapelle für Windkraftanlagen nicht geeignet. 

In den aktuellen Planungsstand ist die Stellungnahme wie folgt eingeflossen: Die Fläche WE21g bleibt unverändert. Der Planentwurf wird insofern geändert, als die Fläche WE21a herausgenommen und durch die besser geeignete Fläche WE21h im Bereich des Kopfsburger Holz in Lengdorf ersetzt wird. 

Seit der letzten Beteiligungsrunde hat sich ein neuer Aspekt ergeben: Im April 2025 wurde der Markt Isen an der entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans Südostbayern, Teilkapitel Windenergie, beteiligt. Der Markt Isen grenzt im Süden an das Verbandsgebiet der Region Südostbayern an. In diesem Bereich soll direkt angrenzend an das Gemeindegebiet Isen das Vorranggebiet W74 festgelegt werden. 

Eine entsprechende Fläche auf dem Gemeindegebiet des Marktes Isen direkt daneben (Suchfläche ED_164) wurde früh im Verfahren aus dem Regionalplan München herausgenommen mit der Begründung, dass die Flugsicherungsanlage im Großhaager Forst zu nah sei. Ein Hinweis hierauf erging seitens des Marktes Isen im Zuge der Stellungnahme an die Planungsverband Südostbayern. 

Für den Fall, dass die Vorrangfläche W74 im Regionalplan Südostbayern bestehen bleibt, er-scheint es sinnvoll, die daran unmittelbar angrenzende Fläche im Regionalplan München auf Isener Gebiet (Suchfläche ED_164) wieder als Vorrangfläche Windkraft in den Regionalplan München mit aufzunehmen. 

Beschluss:

1.

Die Aufnahme des Vorranggebietes WE21g und die Herausnahme des Voranggebiets WE21 a werden begrüßt.

2.

Für den Fall, dass die Vorrangfläche W74 im Regionalplan Südostbayern bestehen bleibt, regt der Markt Isen die Wiederaufnahme der Suchfläche ED_164 als Vorrangfläche für Windenergie in den Regionalplan München an. Eine Abstimmung zwischen den Planungsverbänden München und Südostbayern erscheint an dieser Stelle maßgeblich, um eine sinnvoll ausgestaltete Fläche über die Gemeindegrenzen hinaus zu schaffen.      

Abstimmungsergebnis: 17 : 0  

Im Tagesordnungspunkt davor hatte sich der Gemeinderat mit der Definition des Kriterienkataloges für die Flächenausschreibung der Bayerischen Staatsforsten auseinandergesetzt. Dabei geht es um die Flächen im Sollacher Forst in Isen, die im Regionalplan als Vorrangflächen für Windkraft vor-gesehen werden. Sie gehören ausschließlich den Bayerische Staatsforsten (BaySF). Diese beteiligen bei der Ausschreibung die Kommune insofern, als man Kriterien mit definieren darf. Die Flächen werden im März 2026 ausgeschrieben. 

Eignungskriterien sind Kriterien, die ein Bieter erfüllen muss, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Die Einflussnahme der Gemeinde ist hier auf die Bürgerbeteiligung begrenzt. Diese darf mit maximal 24,9 Prozent als Eignungskriterium einfließen, alles darüber Hinausgehende ist ein Wertungskriterium.

Wertungskriterien sind Kriterien, die bepunktet werden und durch den Grad der Erfüllung die Rangfolge bei der Vergabe definieren. Auch hier ist die Einflussnahme der Gemeinde auf die Bürgerbeteiligung beschränkt, die bis zu 100 Prozent gefordert werden kann.

Wünsche sind Kriterien, die nicht in die Vergabe mit einfließen, dem Bieter jedoch die Anforderungen der Kommune aufzeigen. Ihre Umsetzung wird nach der Vergabe zwischen der Gemeinde und dem Gewinner verhandelt. Es ist daher nicht sicher, dass später diese Punkte alle wie gewünscht realisiert werden. Bei einigen Kriterien wie zum Beispiel dem Bürgerstromtarif gibt es zudem unterschiedliche Ausprägungen, die möglich sind. 

Folgende Kriterien wurden zur Beschlussfassung vorgelegt (die Details zu Nr. 1 bis 11 siehe Tabelle auf der Homepage der Gemeinde):

1. Bürgerbeteiligung 24,9 % als Eignungskriterium
2. Bürgerbeteiligung bis 100 % als Wertungskriterium
3. Beteiligung Markt Isen durch Erwerb von Anteilen in Höhe von 5 % als Wunsch
4. Bürgerstromtarif als Wunsch
5. Informelle Bürgerbeteiligung als Wunsch
6. Klimabonus für Markt Isen als Wunsch
7. Sitz der Betreibergesellschaft in Isen als Wunsch
8. Eigenanteile des Bieters als Wunsch
9. Vorkaufsrecht bei Verkauf für Markt Isen, Landkreis Erding und Energievision Erding (EVE) als Wunsch
10. Vergabe von Bauleistungen in der Region als Wunsch
11. Kooperation mit Schulen und Kindertagesstätten in Isen als Wunsch
12. Bürgerbeteiligung durch regionale, bereits existierende Bürgerenergiegenossenschaft als Wunsch
13. Aufwertung von Flächen des Marktes Isen zur Nutzung als Ausgleichsflächen als Wunsch

Nicht berücksichtigt werden soll das Kriterium Grünstromboni, da dieses nicht mit der zu realisierenden Anlage in Verbindung steht. Ein Bonus sollte (über den Bürgerstromtarif) auf diejenigen beschränkt werden, die den entsprechenden Anbieter nutzen.  

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Kriterien wie vorstehend dargelegt. 

Abstimmungsergebnis: 17:0  

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