Mit der neuen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) sind geänderte Regeln für Veranstaltungen in nichtprivaten Räumen in Kraft getreten. Daher müssen wir auch für standesamtliche Eheschließungen die Regeln anpassen.
Ab dem 29.11.2021 lassen wir bei Trauungen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Personen (Eheschließende, die Standesbeamtin und ein/e Dolmetscher/in, falls erforderlich) und die gesetzlich zulässigen Personen (die Trauzeugen) zu.
Dies bedeutet, dass Familienangehörige wie Kinder, Eltern und Geschwister leider nicht an der Eheschließung teilnehmen können.
Bitte besprechen Sie die Planung im Einzelfall mit unseren Standesbeamtinnen.
Ihr Standesamt Isen





Windenergie-Regionalpläne: Gemeinderat gibt Stellungnahme ab
OVV: Rat genehmigt Logo der Kindergruppe – aber ohne Krone
Verkaufsoffene Sonntage: Verordnung gilt bis 2030
Kommunalwahl 2026 
