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Kljb isen

Die Katholischen Landjugendbewegung Isen e.V. will vom 5. bis 10. Mai 2027 ihr 80-jähriges Gründungsfest auf einem Grundstück in Rosenberg (Gemarkung Westach) feiern. Das Einverständnis des Eigentümers liegt bereits vor.

Geplant ist die Errichtung eines Festzeltes. Es werden etwa 1500 Gäste gleichzeitig erwartet. Die Veranstaltung an sich ist gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz wegen der großen Teilnehmerzahl erlaubnispflichtig. Für den beabsichtigten Alkoholausschank ist eine Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß erforderlich.

Diese Anträge werden von der KLJB rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltung des Marktes Isen gestellt.

Um eine Gestattung gemäß Gaststättengesetz unter erleichterten Voraussetzungen erteilen zu können, muss die Tätigkeit gewerbsmäßig sein, und es muss ein besonderer Anlass vorliegen. Die Gewerbsmäßigkeit/Einnahmenerzielungsabsicht liegt ohne weiteres vor, da vor allem Speisen und Getränke nicht zum Selbstkostenpreis abgegeben werden sollen. Ein besonderer Anlass für die Erteilung einer Gestattung nach Gaststättengesetz unter erleichterten Voraussetzungen liegt hier in Form des 80-jährigen Gründungsfestes ohne weiteres vor. Dadurch gaben auch die Isener Gemeinderäte auf ihrer Sitzung vom 8. Juli mit einem Ergebnis von 16 : 0 dem Fest grünes Licht.

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