Mit einem eher ungewöhnlichen Thema hatte sich der Isener Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 16. Dezember befasst. Der Ortsverschönerungsverein (OVV) bat um die Genehmigung seines Entwurfes für ein Logo seiner Kindergruppe (OVV Isies). Dass sich das Gremium überhaupt mit solch einem scheinbar banalen Anliegen befassen musste lag daran, dass das Logo das amtliche Gemeindewappen in abwandelter Form darstellt.
Das aktuelle Vereinslogo vom OVV verwendet bereits die Melusine aus dem Gemeindewappen als zentrales Motiv. Diese bewährte Anlehnung an das Marktwappen habe sich über Jahre als identitätsstiftend erwiesen und symbolisiere die enge Verbundenheit mit der Marktgemeinde, argumentierte der Verein in seinem Antrag.
Der OVV möchte dieses Prinzip fortführen, jedoch in einer kindgerechten, im Comic-Stil gehaltenen Darstellung. Das neue Logo zeigt zwei Kinder mit den charakteristischen geschwungenen Elementen, die an die Melusine des Marktwappens erinnern.
Das Problem: Die Verwendung des Wappens einer Gemeinde ist laut Bayerischer Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtig. Da das Wappen ein kommunales Hoheitszeichen ist, musste der Marktgemeinderat gefragt werden. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Erding hatte bestätigt, dass das auch dann erforderlich ist, wenn das Logo abgewandelt und comicartig dargestellt wird.
Im Rat fand das Logo durchaus Anklang, jedoch zeigten sich in der Diskussion Kontroversen. Es wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit stets auf das eigens für solche Zwecke erstellte Logo verwiesen wurde. Außer müsse man überlegen, wie bei künftigen Anträgen dieser Art zu verfahren ist, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Vorgeschlagen wurde außerdem, die beiden Fischschwänze deutlicher als Pflanzenranken darzustellen oder auf die Krone zu verzichten.
Schließlich wurden, wenn auch mit knappem Ergebnis, folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat genehmigt die Verwendung des Wappens und dessen Abänderung in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis 9 : 10 (abgelehnt)
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat genehmigt die Verwendung des Wappens und dessen Abänderung, jedoch mit Voraussetzung der Kompromissbereitschaft zur Darstellung ohne Krone.
Abstimmungsergebnis 15 : 4





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