Im Dezember 2015 beschloss der Gemeinderat, dass Einsätze der Feuerwehren des Marktes Isen bei Veranstaltungen, die dem sozialen und kirchlichen Miteinander dienen, dem Veranstalter nicht berechnet werden, soweit es sich nicht um eine gewinnbringende Veranstaltung ohne gemeinnützigen Zweck handelt. Das wurde allerdings bislang recht großzügig gehandhabt: Bis zum Jahr 2024 gab es zwar eine Prüfung, aber keine Abrechnung von Sicherheitswachen der Isener Feuerwehren bei gewinnbringenden Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen. Im Zuge der Nebenkostenbeteiligung der Vereine wurde das im Jahr 2024 aufgegriffen.
Die Verwaltung schlug eine Regelung vor, über die der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 abstimmen sollte. Der Vorschlag basiert auf den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Bund im Deutschen Städtetag für die Anforderungen an die Qualifikation von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen und wurde mit der Polizeiinspektion Dorfen sowie den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren abgestimmt.
Er lautet:
– Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr hat der Veranstalter eine Brandsicherheitswache durch eine der Feuerwehren des Marktes Isen einzurichten. Von einer erhöhten Brandgefahr wird bei Veranstaltungen in Gebäuden mit einer Besucherzahl ab 400 Personen gleichzeitig, bei Großbühnen, oder bei einer Szenenfläche ab 200 Quadratmeter ausgegangen, oder wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern, wie beispielsweise beim Waldfest.
– Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn der Veranstalter selbst über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen. Personen, die als Brandsicherheitswache eingesetzt werden, müssen mindestens eine Truppmannausbildung der Feuerwehr und den Sprechfunker-Lehrgang oder die Modulare Truppausbildung (MTA-Basismodul) erfolgreich absolviert haben. Alle eingesetzten Personen müssen über die notwendige Orts- und Objektkenntnis verfügen.
– Einzusetzen ist mindestens ein Gruppenführer.
– Die Übernahme der Brandsicherheitswache durch eine der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Isen ist kostenpflichtig und wird dem Veranstalter durch die Finanzverwaltung separat in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet auch die Nutzung eines der Feuerwehrfahrzeuge zur Absicherung.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, dass nur ein Fahrzeug separat angefordert wird, weil beispielsweise der auf das Fahrzeug eingewiesene Feuerwehrler auch Mitglieder des antragstellenden Vereins ist und in seiner Eigenschaft als Vereinsmitglied die Sicherheitswache übernimmt. Fahrzeug und Mannschaft müssen stets eine Einheit bilden, der Antrag muss daher für beides erteilt werden.
Die Feuerwehrvereine der ortsansässigen Feuerwehren Isen, Mittbach, Schnaupping und Westach sollen nach den Vorstellungen der Verwaltung von den Kosten befreit werden. Die Feuerwehrkommandanten sprachen sich darüber hinaus im Zuge der oben genannten Abstimmung dafür aus, alleortsansässigen Vereine von der Kostentragung zu befreien.
Die Kosten für die Sicherheitswache variieren je nach Einsatzdauer und benötigtem Fahrzeug und Personal. Für das Frühjahrskonzert der Blaskapelle Isen würden beispielsweise für beide Tage bei Einsatz von vier Feuerwehrlern zu je vier Stunden und dem Mehrzweckfahrzeug zirka 600 Euroanfallen.
In der Diskussion gab es den Hinweis, dass es nur um die Brandsicherheitswache geht, die Absperrung von Straßen fällt nicht darunter. Zudem regte die Verwaltung an, die ortsansässigen Vereine zu befreien, da die Kosten sonst dafür sorgen könnten, dass einige Veranstaltungen wegfallen.
Ebenso wurde argumentiert, dass die Gemeinde keinen Koordinierungsaufwand hat, da die Brandwache vom Verein bislang direkt mit der Feuerwehr abgesprochen wird. Das soll so beibehalten werden, da es reibungslos funktioniert.
Bei der Abstimmung beschlossen die Gemeinderäte, die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung bei gewinnbringenden Veranstaltungen anzuwenden. Ortsansässige Vereine werden jedoch von der Kostentragung befreit, sofern sie die Übernahme der Brandsicherheitswache durch eine der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Isen benötigen. Die Entscheidung vom 01.12.2015 bleibt davon abgesehen unverändert bestehen. Der Beschluss wurde 17 : 0 gefasst.





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