
Ergänzend zum Erlass der Stellplatzsatzung des Marktes Isen ist künftig eine Festlegung und Fortschreibung der Höhe des Ablösebetrags erforderlich. Der Ablösebetrag hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die für die nicht hergestellten Stellplätze zu leisten gewesen wären. Die Herstellungskosten umfassen auch die anteiligen Grundstückskosten.
Für die Ermittlung des Ablösebetrags soll künftig bis zu deren Fortschreibung nachstehende Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Ermittlung Stellplatzablöse 2025
Anzahl der Stellplätze –
Größe abzulösender Stellplatzfläche (2,5 m x 5,0 m) in m² 12,5
Herstellungskosten
- Baustelleneinrichtung pauschal € 200,00
- Aushub + Entsorgen 12,5 m² x 1,0 m x 14,5 € € 181,25
- Frostschutzschicht herstellen 12,5 m² x 0,9 m x 23,20 € € 261,00
- Stellplatzeinfassung herstellen 15 m x 45 ,00 € € 675,00
- Pflasterbelag herstellen 12,5 m² x 42,00 € € 525,00
Summe netto € 1.842,25
Summe brutto € 2.192,28
Herstellungskosten je Stellplatz gerundet € 2.200,00
Grundstückskosten je Stellplatz (aktueller Bodenrichtwert x 12,5 m²) – Ablösebetrag: Herstellungskosten gerundet + Grundstückskosten – Die Anzahl der abzulösenden Stellplätze sowie die Grundstückskosten sind bei jedem Bauvorhaben individuell zu ermitteln.
Der Marktgemeinderat hat mit 16 : 0 Stimmen beschlossen, den Ablösebetrag für die Stellplatzablöse, bis zu dessen Fortschreibung, ab Inkrafttreten der neuen Stellplatzsatzung anhand der vorstehenden Berechnungsgrundlage zu ermitteln.