Bzgl. der Wassergebühren steht nun fest, dass kein Zwischenablesen der Zähler nötig ist.
Nach aktuellem Stand sieht es so aus, als würde die Steuersenkung von 7 % auf 5 % bei des Wassergebühren für das gesamte Jahr 2020, also rückwirkend ab 01. Januar 2020, gelten; wir warten hierzu noch auf die endgültige Bestätigung unseres Steuerberaters.
Die Abschläge bleiben unverändert, die Endabrechnung wird dann mit den angepassten Steuersätzen erfolgen.





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