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Corona

Der Markt Isen und die Polizei Dorfen appellieren an die Einhaltung der Allgemeinverfügung

Durch die Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern sind mehrere einschneidende Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens beschlossen worden.

Dazu zählt auch die landesweite Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen. Ausgenommen sind lediglich „private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben“. Dies gilt bis einschließlich 19. April.

Der Markt Isen und die Polizeiinspektion Dorfen appellieren eindrücklich an das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein aller Bürger, diese Regelungen zu beachten. Die PI Dorfen hat in den letzten Tagen leider festgestellt, dass dies bislang nicht in ausreichendem Maße der Fall ist.

Gerade die Schließung von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportstätten machen nur Sinn, wenn sich alle daran halten und sich Schüler und Kinder nicht trotzdem dort treffen oder aber – wie leider mancherorts geschehen – „CORONA-Partys“ gefeiert werden. Daher ist jeder gehalten, seine sozialen Kontakte zu reduzieren und mit gutem Beispiel voranzugehen. Nur so werden wir letztendlich die Verhängung einer Ausgangssperre vermeiden können.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation gerade für Familien und Eltern eine große Herausforderung darstellt. Dennoch ist die Minimierung sozialer Kontakte jetzt der beste Weg die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Dorfener Polizei wird im Rahmen des Streifendienstes und mit Unterstützung weiterer Kräfte die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen kontrollieren. Da es sich bei Verstößen um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen.

 

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