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Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen erneuert

Am 18. Dezember 2018 fällte der Marktgemeinderat den Beschluss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund § 14 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) zu beauftragen. Diese Verordnung ist jährlich neu zu prüfen und zu erlassen. Vor dieser Aufgabe stand der Rat auf seiner Sitzung vom 12. Januar 2021.

Trotz der Einschränkungen durch das Coronavirus sollte für 2021 wieder eine Verordnung zur Ladenöffnung beschlossen werden. Anderen Stellen wie dem Landratsamt, dem Handelsverband, der IHK und der HWK, der Gewerkschaft ver.di und den Kirchen wurde mit Schreiben vom 02.12.2020 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Auch die Isener Gewerbetreibenden, die in den vorangegangenen Jahren an den betreffenden Sonntagen geöffnet hatten, sowie der Werbering Isen wurden einbezogen. 

Die Verordnung für 2021 gibt die Sonntage des Frühlingsfestes des Bauernmarktes (zweiter Sonntag im März, 14.03.2021) und des Kreuzmarktes (fünfter Sonntag nach Ostern, 09.05.2021) frei.

Der Sonntag des Nikolausmarktes kann nicht freigegeben werden, da es sich immer um einen Sonntag im Dezember handelt, der gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) nicht freigegeben werden darf.

Das Frühlingsfest des Bauernmarktes ist das erste der größeren Feste im Jahreskreis und zieht schon deshalb eine größere Menge an Besuchern an. Anlässlich des Frühlingsfestes wird die Freigabe auf die Verkaufsstellen im räumlichen Umkreis beschränkt. Der Kreuzmarkt wird stets von vielen Menschen besucht. Deswegen kann die Ladenöffnung gerechtfertigt werden. 

Die Freigabe wird auf die dem Markt einschließlich seiner weiteren Attraktionen angrenzenden Gebiete beschränkt und auf die Zeit von 11 bis 16 Uhr festgelegt. Eine längere Öffnungszeit als fünf Stunden ist an verkaufsoffenen Sonntagen rechtlich nicht zulässig. Ebenso wenig kann eine Freigabe für Geschäfte erfolgen, die nicht in räumlichen Zusammenhang zum Veranstaltungsgebiet und dem Veranstaltungsgeschehen stehen.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Verordnung des Marktes Isen über die Ladenöffnungszeiten anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2021 (Ladenöffnungsverordnung 2021 – LadÖVO 2021) in der beiliegenden Fassung* zu erlassen.

Abstimmungsergebnis: 21 : 0  

*(Alle Dokumente dazu finden Sie hier: https://buergerinfo.isen.de/infobi.php)

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