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Kinderhaus Isen kann Assistenzkraft fest anstellen

Ein Antrag der Kinderland Plus gGmbH stand auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021. Mit einem Schreiben vom 11. November 2020 hat der Träger des Kinderhauses Isen einen Antrag auf Festanstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen gestellt und damit auch um die Übernahme des kommunalen Eigenanteils gebeten. 

Das Unternehmen begründet den Antrag damit, dass aufgrund der sehr langen Öffnungszeiten und der vielen Betreuungsplätze des Kinderhauses Isen es bereits mehrfach zu Personalengpässen, vor allem in den Randzeiten, gekommen sei. Dieses Problem soll durch die Festanstellung von Assistenzkräften behoben werden. Vorher musste allerdings der Markt Isen die Übernahme des kommunalen Eigenanteils bestätigen. Sobald es zu einer tatsächlichen Einstellung einer Assistenzkraft im Kinderhaus Isen kommt, ist ein weiterer individueller Antrag mit einem entsprechenden Musterantrag des StMAS erforderlich. In diesem Schritt könnte der Markt Isen auch noch weitere Beschränkungen vorgeben beziehungsweise die Einstellung und Kostenübernahme verweigern. 

Die Festanstellung von Tagespflegepersonen wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Rahmen einer Richtlinie vom 2. Januar 2020 gefördert. Ein Einsatz kann dabei entweder direkt als Tagespflegeperson in der Kindertagespflege oder als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtung erfolgen. 

Die Assistenzkräfte unterstützen das pädagogische Team der Einrichtung beispielsweise in den Randzeiten sowie in personalintensiven Zeiten im Tagesablauf der Einrichtung oder bei der Organisation des Kita-Alltags. Assistenzkräfte bedürfen keiner vertieften pädagogischen Ausbildung. Deshalb erfolgt aber auch keine Anrechnung in den vom Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geforderten Anstellungsschlüssel. Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche Ressource im Regelbetrieb. In den Randzeiten können sie zur alleinigen Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig eingesetzt werden.

Zusätzlich zur Qualifikation einer Tagespflegeperson setzt die Richtlinie eine vom StMAS zertifizierte Qualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden voraus. Letztere kann auch berufsbegleitend innerhalb eines Jahres absolviert werden. Weiter sind regelmäßig jährlich 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren. 

Eine solche Anstellung von Assistenzkräften wird bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen im Rahmen der Förderrichtlinie vom 02. Januar 2020 neben der staatlichen Zuwendung, durch einen kommunalen Eigenanteil der Sitzgemeinde in mindestens gleicher Höhe finanziert. Sofern die betroffenen Gemeinden die Übernahme des kommunalen Eigenanteils ablehnen, wird auch keine staatliche Zuwendung gewährt. 

Das Landratsamt Erding teilte der Gemeindeverwaltung Isen mit Schreiben vom 27. Februar 2020 mit, dass für die Berechnung der kommunalen Fördermittel der Basiswert für die Förderabschläge des Bewilligungszeitraums, der Gewichtungsfaktor für die Tagespflege (1,3) und der Buchungszeitfaktor, der der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Assistenzkraft entspricht, maßgebend ist. Die Förderung wird unter fiktiver Ansetzung von fünf betreuten Kindern gewährt.  

Da eine tatsächliche Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen sehr aufwendig und zeitintensiv ist, wurde vom StMAS empfohlen, dass die betroffenen Kindertageseinrichtungen vorab zunächst eine entsprechende Kontaktaufnahme mit den für die Kindertagesbetreuung zuständigen Stellen in den Sitzgemeinden vornehmen. Daraufhin sollen die Gemeinden entscheiden, ob sie grundsätzlich einer Förderkostenübernahme zustimmen oder nicht. Eine Genehmigung kann von den jeweiligen Sitzgemeinden auch entsprechend individuell eingegrenzt werden, wie zum Beispiel in der Anzahl der Assistenzkräfte oder auch deren Arbeitsumfang. 

Den Räten wurde empfohlen, zur Qualitätssicherung der Kindertagesbetreuung im Kinderhaus Isen den Antrag der Kinderland Plus gGmbH zu genehmigen und den kommunalen Eigenanteil zu übernehmen. Da diese Kosten jedoch nicht im Haushalt für das Jahr 2021 eingeplant wurden und aufgrund der ohnehin schwierigen Haushaltslage, sollte die Genehmigung jedoch nur mit der Voraussetzung erfolgen, dass nur für eine Vollzeitkraft frühestens mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2021/2022 der kommunale Eigenanteil übernommen wird. Dadurch kann ein größeres Haushaltsdefizit im Jahr 2021 vermieden werden.

Die Gemeinderäte diskutierten den Antrag. Festgestellt wurde, das der Umstand, dass keine Ausbildung erforderlich ist, die Quantität erhöht, nicht jedoch die Qualität. Die Einsatzmöglichkeiten sind fraglich. Mehr als eine Assistenzkraft ist wenig sinnvoll, da ansonsten der fachliche Anspruch leiden könnte. 

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat Isen genehmigt den Antrag der Kinderland Plus gGmbH vom 11. November 2020 auf Festanstellung von Assistenzkräften im Kinderhaus Isen unter der Voraussetzung, dass maximal eine Vollzeitkraft frühestens mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2021/2022 angestellt wird. Ein entsprechender individueller Musterantrag ist bei konkreter Einstellung einer Assistenzkraft der Verwaltung des Marktes Isen zur Genehmigung vorzulegen. Die tatsächliche Einstellung der Kraft und die Übernahme des kommunalen Eigenanteils hängt letztlich von der Genehmigung des individuellen zweiten Antrages ab. 

Abstimmungsergebnis: 21 : 0 

(Alle Dokumente dazu finden Sie hier: https://buergerinfo.isen.de/infobi.php)

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