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Von den aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet ab 14.02.2021 geltenden Einreisebeschränkungen können nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden.

Insbesondere sind folgende Berufsgruppen betroffen:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
  • Linienflugzeugführer;
  • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
  • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

Um auch weiterhin eine Einreise nach Deutschland der diesen Anforderungen entsprechenden Grenzgänger zu ermöglichen, ist der Landkreis Erding verpflichtet, bis zum morgigen Dienstag eine Liste der betroffenen, systemrelevanten Betriebe und der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierung zu übermitteln. Diese Liste muss keine Namen von Beschäftigten enthalten, allerdings die Feststellung, dass dort systemrelevante Personen aus Tschechien oder Tirol beschäftigt sind.

Alle Betriebe, die hiervon betroffen sind, werden deshalb aufgerufen, bis spätestens morgen Dienstag, 16.02.2021 10.00 Uhr eine entsprechende Meldung mit der Art der systemrelevanten Beschäftigung und der Anzahl der betroffenen MitarbeiterInnen an das Landratsamt Erding unter betriebe.corona@lra-ed.de zu übermitteln.

Ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Diese Bescheinigung darf nur Personen ausgestellt werden, die in der übermittelten Liste genannte, systemrelevante Tätigkeiten in einem in der Liste genannten systemrelevanten Betrieb ausüben.

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