Slide toggle
Lageplan Pemmering West

Die Isener Gemeinderäte haben sich auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2021 erneut mit dem Bebauungsplanentwurf Pemmering Nord-Westbefasst und letztendlich für Variante D (https://buergerinfo.isen.de/getfile.php?id=86483&type=do&) gestimmt

 

(Zum Nachlesen und Nachverfolgen der Diskussion sind alle relevanten Pläne hier hinterlegt:

https://buergerinfo.isen.de/vo0050.php?__kvonr=5074)

 

Nach Besprechung mit den Eigentümern hat der Planungsverband München verschiedene Varianten erstellt, die dem Gremium vor Weihnachten übersandt wurden. Bezüglich der Lage des Spielplatzes hat sich in den Vorgesprächen abgezeichnet, dass in dem Wald am nordöstlichen Rand des Baugebietes vermutlich artenschutzrelevante Tiere heimisch sind und es sich daher empfiehlt, mit der Bebauung abzurücken.  

 

Die Varianten E und F sind im nordöstlichen Teil übererschlossen und würden dadurch deutlich höhere Erschließungskosten verursachen als die Variante D. Zudem enthalten sie Grundstücke, die an bis zu drei Seiten an einer Straße anliegen. Die Verwaltung befürwortet die Variante D / D-TGA mit geringfügigen Änderungen. So sollte zum Beispiel die Feldzufahrt im Nordwesten in den dortigen Feldweg münden.

 

Nach aktuellem Stand ist eine zweite Erschließung des Baugebiets über den Süden nicht möglich, da der Eigentümer dem nicht zustimmt. Die bestehende Erschließung ist aufgrund der Größe des Baugebietes mit etwa 50 bis 60 Wohneinheiten zwar ausreichend, eine zweite Zufahrt wäre jedoch wünschenswert gewesen. Mehrere Anwohner vom Ahorn– und Eschenweghatten im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Ausstellung „Bauen und Projekte“ darauf hingewiesen, dass sie die Anbindung des neuen Baugebiets über den Ahornweg und den Eschenweg als problematisch erachten. Variante D wurde zwischenzeitlich nochmals insofern angepasst, als die Feldwegzufahrten optimiert wurden.

 

Die Notarverträge mit den Anliegern sind fertig erstellt und wurden den Beteiligten bereits zur Prüfung versandt. Sie sollen geschlossen werden, sobald zusammen mit den Eigentümern eine Variante als Grundlage des Bebauungsplans festgelegt ist und diese den Verträgen beigefügt werden kann.

 

Nach Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat wird eine Besprechung mit den Eigentümern und dem PV München angesetzt. Die Eigentümer haben vorab mitgeteilt, dass sie die Variante D befürworten würden.

 

Bei der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass das Gremium die Variante D ohne Tiefgaragebevorzugt. Eine Tiefgarage wird an dieser Stelle nicht befürwortet, auch die dann möglichen größeren Wohngebäude passen nicht zum Ort.  

 

Die südöstliche Zufahrt für landwirtschaftlichen Verkehr muss noch so verlegt werden, dass eine sinnvolle Wegführung entsteht. Einer der Eigentümer wünscht zudem eine weitere Zufahrt zu seinem Feld. Da dieses südlich erschlossen ist, muss allerdings noch besprochen werden, weshalb. Eine zusätzliche Zufahrt soll jedoch nicht entstehen. Für das Neubaugebiet soll ein zentraler Platz zum Aufenthalt eingeplant werden. Dafür muss ein Haus entfallen. An den Platz könnte nach Vorstellung des Gemeinderates ein zusätzlicher Spielplatz mit Sitzgelegenheiten angeschlossen werden. Ein solcher Platz wäre ein Gewinn für die neue Siedlung.

 

Die Zufahrtssituation soll mit dem Ingenieurbüro Schelzke und dem Planungsverband München besprochen werden. Die südliche Zufahrtsstraße zum Baugebiet wird nicht entstehen, da keine Einigung mit dem Eigentümer möglich ist. Gegebenenfalls kann dort aber eine Einbahnstraßenregelung vorgenommen werden. Die Stichstraße nach Süden soll auf jeden Fall gesichert werden, da hier später gegebenenfalls weitergebaut oder eine Fuß-/Radwegeverbindung Richtung Mittbach geschaffen werden könnte. Eventuell ist auch eine Straßenanbindung nach Süden möglich.

 

Der Beschluss im Wortlaut:

 

Die Variante D (ohne Tiefgarage) soll als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans verwendet werden.

 

Folgende Punkte sind zusätzlich zu beachten / in die Planung mit aufzunehmen:

 

Klärung der Möglichkeit einer zweiten Zufahrt zum Baugebiet bzw. einer Einbahnstraßenregelung

Klärung bezüglich der nordwestlichen Feldzufahrt sowie der von einem Eigentümer gewünschtenFeldzufahrt im Westen (wobei keine zusätzliche Fahrt entstehen darf)

Aufnahme eines zentralen Platzes, an den ein Spielplatz angeschlossen ist; dafür Entfall eines Baugrundstücks.

 

Abstimmungsergebnis: 21  : 0  

Siegel-Exzellenter-Arbeitgeber

Wichtige Telefonnumern

Notruf
Feuerwehr und Rettungsdienst : 112 / Polizei: 110
Wasser Isen
Tel. +49 80 83/ 5301-35
Wasserzweckverband Mittbach
Tel. +49 80 76/ 16 74

Telefon Icon

Öffnungszeiten

Rathaus
Mo - Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr + Do: 14.00 bis 18.00 Uhr Telefon: +49 80 83/ 5301-0 Telefax: +49 80 83/ 5301-20 E-Mail: poststelle@isen.de
Müllumladestation (Kreismülldeponie)
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 - 12.00 Uhr und 12.45 - 16.30 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen! Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Kalender Icon
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner