Slide toggle
Kreuzmarkt, Henry Dinger

Der Gemeinderat hat auf seiner Sitzung am 10. Januar die Verordnung über die Ladenöffnungszeiten anlässlich von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2023 einstimmig (19 : 0 ) beschlossen. Diese Verordnung regelt die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus bestimmten Anlässen aufgrund Paragraph 14 des Ladenschlussgesetzes. Sie muss jährlich geprüft und neu erlassen werden.

Stellen wie das Landratsamt, der Handelsverband, die IHK und die HWK, die Gewerkschaft ver.di und die Kirchen bekamen in einem Schreiben per eMail am 24.11.2022 die Gelegenheit, sich zu äußern. Auch die Isener Gewerbetreibenden, die in den letzten Jahren von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung Gebrauch gemacht haben, sowie der Werbering Isen wurden einbezogen.

Die Verordnung für 2023 gibt die Sonntage des Frühlingsfestes des Bauernmarktes (zweiter Sonntag im März, 12.03.2023) und des Kreuzmarktes (fünfter Sonntag nach Ostern, 14.05.2023) frei. Der Sonntag des Nikolausmarktes kann nicht freigegeben werden, da es sich immer um einen Sonntag im Dezember handelt, der des Ladenschlussgesetzes nicht freigegeben werden darf.

  • Das Frühlingsfest des Bauernmarktes ist das erste der größeren Feste im Jahr und lockt schon aus diesem Grund jede Menge Leute an. Daher dürfen Verkaufsstellen im räumlichen Umkreis öffnen (Dorfner Straße ab Grottenau ortsauswärts, Raiffeisenstraße).
  • Der Kreuzmarkt zieht stets sehr viele Besucher an, so dass ebenfalls eine Ladenöffnung in der Nähe gerechtfertigt werden kann. Münchner Straße ab Schützenweg ortseinwärts, Webergasse, Bischof-Josef-Straße, Pfarrgasse, Marktplatz, Georg-Escherich-Straße, Dorfner Straße bis Grottenau ortsauswärts, Am Gries, Ludwig-Heilmaier-Straße.)

Öffnen dürfen Geschäfte in den genannten Gebieten von 11 bis 16 Uhr. Mehr als fünf Stunden sind an den entsprechenden Tagen rechtlich nicht erlaubt. Auch Geschäfte, die räumlich weiter weg liegen, dürfen nicht öffnen. 

Der Entwurf der nun beschlossenen Verordnung mit allen Anlagen kann hier gelesen und heruntergeladen werden:
https://buergerinfo.isen.de/vo0050.php?__kvonr=5685

Siegel-Exzellenter-Arbeitgeber

Wichtige Telefonnumern

Notruf
Feuerwehr und Rettungsdienst : 112 / Polizei: 110
Wasser Isen
Tel. +49 80 83/ 5301-35
Wasserzweckverband Mittbach
Tel. +49 80 76/ 16 74

Telefon Icon

Öffnungszeiten

Rathaus
Mo - Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr + Do: 14.00 bis 18.00 Uhr Telefon: +49 80 83/ 5301-0 Telefax: +49 80 83/ 5301-20 E-Mail: poststelle@isen.de
Müllumladestation (Kreismülldeponie)
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 - 12.00 Uhr und 12.45 - 16.30 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen! Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr

Kalender Icon
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner