Famile
Neuerlass der Satzung für den Kindergarten des Marktes Isen
Nötig war die Neufassung, weil die bestehende Kindergartensatzung des Marktes Isen vom 14. April 2010 noch auf der alten Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages basierte.
OVV-Heckenlehrpfad am Rentnerweg vom Gemeinderat genehmigt
Vor dem Beschluss hatten Thomas Hiemer, Petra Forstmaier und Sarah Berndt vom OVV den Pfad vorgestellt.
Verlosung beim Familientag: Gewinne übergeben
Sowohl die Ortschefin als auch Manuela Maier ziehen eine positive Bilanz zur ersten Veranstaltung ihrer Art. in Großteil der Gewinner-Familien kam ins Rathaus, um die Preise aus den Händen von Bürgermeisterin Irmgard Hibler entgegenzunehmen.
Bundespräsident übernimmt Ehrenpatenschaft für Nanda
Die fast Zweijährige Nanda Yule Nalani wurde am 19. Dezember 2021 als achtes Kind der Familie Hammer geboren und das ist dem deutschen Staatsoberhaupt eine Würdigung wert.
Babybäumchen als bleibendes Geschenk
Überreicht wurden die Gewächse von den Mitgliedern der Familie Niedermeier, die, wie auch Bürgermeisterin Irmgard Hibler, nochmals zum Nachwuchs gratulierten.
Allen einen guten und sicheren Schulstart!
Bürgermeisterin Irmgard Hibler wünscht allen Schülerinnen und Schülern einen unfallfreien Schulweg und einen guten Start ins neue Schuljahr.
Busplan für das kommende Schuljahr
Das Busunternehmen Sturz mit Sitz in Schönbrunn (Gemeinde St. Wolfgang) übernimmt ab den Schuljahr 2023/2024 die Beförderungsleistung im Marktbereich Isen für die unterstehenden Linien.
Hier die Vorstellung des Unternehmens und Fahrpläne zum Download
Ferienbetreuung 2023/2024 in der OGTS – Grundschule Isen
Der Markt Isen bietet in Kooperation mit der Brücke Erding e. V. für das Schuljahr 2023/2024 in der offenen Ganztagsschule Isen – Grundschule eine Ferienbetreuung für vier Wochen an.
Gemeinde erlässt Kinderspielplatzsatzung
Vor dem Beschluss wurde die Höhe der Ablöse – konkret der Abschlag, der vom jeweils geltenden Bodenrichtwert angesetzt wird – im Gemeinderat diskutiert nach einer Abstimmung auf 1/4 festgesetzt. Ändert sich der Bodenrichtwert sollte überprüft werden, ob eine Anpassung erforderlich ist.