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Mit der Kanalsanierung hat sich der Gemeinderat auf seiner Sitzung vom 8. Juni 2021 befasst. Dafür erläuterte Albert Stettner vom technischen Bauamt zunächst, wie der Bestand beschaffen ist und welche Arbeiten in den Abschnitten 3 und 4 der Fremdwassersanierung anstehen.

Die Aufteilung erfolgt in drei Hauptstränge

  • St.-Zeno-Platz nach Am Gries bis Lohmühle: DN 150 bis EI800/1200
  • Marktplatz, Ludwig-Heilmaier Str., Am Gries: DN 200 bis 500
  • Erdinger Str., Weidacherweg, Am Gries: DN 300 bis 600

Es betrifft Entwässerungskanäle auf einer Länge von knapp 4,1 Kilometer, auf denen 101 Haltungen und 289 Leitungen verbaut sind. Im Einzelnen bestehen die Kanäle aus 1.181 Meter Beton, 1.418 Meter Steinzeug, 510 Meter PVC und PP, 160 Meter Asbestzement, 42 Meter Gusseisen und einem Meter Mauerwerk. Von den bekannten knapp 2,6 Kilometern sind 36 Prozent in den 1960er Jahren entstanden, 33 Prozent in den 1970er Jahren und 29 Prozent in den 1990er Jahren. Bei 7,3 Prozent besteht kurzfristiger, bei 42,6 Prozent mittelfristiger Handlungsbedarf. 

Das Sanierungskonzept für die Kanalsanierung sieht vor, dass alle Haltungen / Leitungen mit sofortigen und kurzfristigen Sanierungsbedarf instandgesetzt werden. Durch diese Vorgehensweise wird der bauliche Zustand der Entwässerungsleitungen flächendeckend für das gesamte Teilgebiet stark verbessert, so dass in diesem Kanalnetzbereich erst mittel- bis langfristig wieder mit erneuten Investitionen für Sanierungsmaßnahmen zu rechnen ist.

Die Kosten für den Anteil der vorgeschlagenen Sanierung, der vergeben werden soll, belaufen sich auf zirka 700.000 Euro, plus etwa zehn Prozent an Planungskosten. Hinzu kommen die Kosten für die Sanierung der Stellen in offener Bauweise, die direkt vom Bauhof durchgeführt werden können. Im Haushalt 2021/2022 sind entsprechende Mittel (zum Teil auch als Übertrag aus 2020) enthalten. Pro Jahr sind 400.000 Euro für die Fremdwassersanierung angesetzt. 

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass alle Haltungen / Leitungen mit sofortigen und kurzfristigen Sanierungsbedarf (Zustandsklassen ZK 0 und 1) sowie der Dichtheitsklasse 3 gemäß dem Sanierungskonzept instandgesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Arbeiten, die vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden können, werden selbst vorgenommen.“

Abstimmungsergebnis: 20 : 0 

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