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Trauung

Seit Inkrafttreten der letzten Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung (13. BayIfSMV) am 23.08.2021 gilt bei Überschreitung eines 7-Tage-Inzidenzwerts von 35 bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen das 3G-Prinzip: geimpft, getestet oder genesen.

Der Landkreis Erding hat derzeit eine Inzidenz von über 35, so dass bei Eheschließungen, an denen Gäste teilnehmen, also Personen außer den Verlobten, den Trauzeugen, der Standesbeamtin und ggf. dem Dolmetscher, entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen.

Bei getesteten Personen darf der Nachweis eines Antigen-/Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Reine Selbsttests sind nicht zulässig.

Derzeit sind bei einer Eheschließung im Standesamt Isen acht Gäste (zusätzlich zu den Verlobten und den Trauzeugen) möglich.

Diese Beschränkung ergibt sich aus den auf jeden Fall einzuhaltenden Mindestabständen und der Größe des Trauzimmers, das unter Beachtung der Abstandsregeln maximal acht weiteren Personen Platz bietet.

Bei der Berechnung der Personen müssen Kinder und Geimpfte/Genesene mitgezählt werden.

Bitte besprechen Sie die Teilnehmerzahlen im konkreten Fall mit unseren Standesbeamtinnen unter 08083/5301-15 oder per Email an standesamt@isen.de.

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