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Gesundheit

Apotheke

Gibt es in Bayern genug Apotheken?

Telefonbefragung im Rahmen des Forschungsprojekts „Analyse der Apothekenversorgung in Bayern“ im Zeitraum zwischen September und November 2023

medizinische Maske

Medizinische Maske ab Montag 04.04.2022

Ab kommenden Montag, den 04.04.2022, besteht bei einem Besuch im Rathaus Isen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Defibrillator

Öffentlicher Defibrillator wird angeschafft

Die Marktgemeinde wird im Laufe des kommenden halben Jahres einen öffentlichen Defibrillator bekommen.

Spritze, Impfung, Symbolbild

Neujahrs-Impfaktion im Rathaus Isen am Samstag, 01.01.2022 von 11:00 – 16:00 Uhr

Die Impfaktion wird erneut durchgeführt von Johannes Gorkotte mit Unterstützung der BRK-Bereitschaft Isen und dem Markt Isen.
Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen angeboten. Auffrischungsimpfungen setzen voraus, dass die Zweitimpfung vor dem 01.10.2021 stattgefunden hat. Sofern die Zweitimpfung nach einer Impfung mit Johnson&Johnson geplant ist, muss die Erstimpfung vor dem 04.12.2021 erfolgt sein.

Spritze, Impfung, Symbolbild

Impfung durch das BRK am 18.11. im Rathaus Isen, aktuelle Informationen

Das BRK Erding hat uns folgende Informationen weitergegeben:
· Nach Rückmeldung des BRK Erdings können sich bei dem Impftermin im Rathaus Isen am Donnerstag, 18.11.2021, zur Auffrischungsimpfung alle Personen einfinden, deren letzte Impfung 6 Monate oder länger her ist – unabhängig vom Alter.…

Corona

Impfangebot im Rathaus Isen

Das mobile Corona-Impfteam des BRKs Erding wird am Donnerstag, den 18.11.2021 von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus Isen sein.

Corona Symbolbild

Aktuelle Corona-Vorschriften

Besuch im Rathaus / Besuch einer Marktgemeinderatssitzung

Das Rathaus ist geöffnet, wir empfehlen jedoch zur Vermeidung von Wartezeiten eine vorherige Terminvereinbarung beim jeweiligen Sachbearbeiter.
Zum Betreten des Rathauses Isen ist derzeit für alle Besucher das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske erforderlich. Personen, die wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen vor Einlass ein entsprechendes Attest (im Original) vorzeigen, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält.
Dasselbe gilt für Besucher von Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen. Da hier der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Besuchern nicht garantiert werden kann, besteht die Maskenpflicht auch am Platz während der gesamten Aufenthaltsdauer.
Die 3G-Regel findet aktuell bei Terminen im Rathaus oder Besuch einer Marktgemeinderatssitzung keine Anwendung. Die Kontaktdatenerfassung entfällt ab sofort.

Standesamtliche Eheschließungen

Bei Überschreitung eines 7-Tage-Inzidenzwerts von 35 gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen das 3G-Prinzip: geimpft, getestet oder genesen. Hierunter fallen auch standesamtliche Eheschließungen.
Der Landkreis Erding hat derzeit eine Inzidenz von über 35, so dass bei Eheschließungen, an denen Gäste teilnehmen (also Personen außer den Verlobten, den Trauzeugen, der Standesbeamtin und ggf. dem Dolmetscher) entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen.
Bei getesteten Personen darf der Nachweis eines Antigen-/Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Reine Selbsttests sind nicht zulässig.
Bitte besprechen Sie die Teilnehmerzahlen mit unseren Standesbeamtinnen unter 08083/5301-15 oder per Email an standesamt@isen.de.  

Bestattungen

Bei Bestattungen gelten derzeit keine Einschränkungen mehr mit Ausnahme der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.  

Die aktuell gültige vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit allen Regelungen finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/

Trauung

Standesamtliche Eheschließungen in Isen (Stand 23.08.2021)

Derzeit sind bei einer Eheschließung im Standesamt Isen acht Gäste (zusätzlich zu den Verlobten und den Trauzeugen) möglich. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen das 3G-Prinzip: geimpft, getestet oder genesen

Rinder

Tiergesundheitswesen – Allgemeinverfügung zum Erlass eines BVDV-Impfverbotes

Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021, 00.00 Uhr im gesamten Gebiet des Landkreises Erding verboten.

Rathaus Markt Isen

Fassadensanierung im Ortskern soll bezuschusst werden

Mit einem Förderprogramm für die Fassadensanierung will der Markt Isen im Ortskern für Hausbesitzer Anreize schaffen, ihre Wohn- oder Geschäftshäuser optisch aufzumöbeln. Diese Vorhaben können mit bis zu 15.000 Euro unterstützt werden.

Siegel-Exzellenter-Arbeitgeber

Wichtige Telefonnumern

Notruf
Feuerwehr und Rettungsdienst : 112 / Polizei: 110
Wasser Isen
Tel. +49 80 83/ 5301-35
Wasserzweckverband Mittbach
Tel. +49 80 76/ 16 74

Telefon Icon

Öffnungszeiten

Rathaus
Mo - Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr + Do: 14.00 bis 18.00 Uhr Telefon: +49 80 83/ 5301-0 Telefax: +49 80 83/ 5301-20 E-Mail: poststelle@isen.de
Müllumladestation (Kreismülldeponie)
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 - 12.00 Uhr und 12.45 - 16.30 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen! Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr

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